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Titelbeschreibung
[Handschriftlicher Vertrag zu einer gräflichen Anordnung zwischen Christoph Ludwig I. zu Stolberg-Stolberg und einem Zimmermann über auszuführende Arbeiten im Berg- und Hüttenwesen in der Region Stolberg von 1700]. - Stolberg:, 1700. Manuskript: 1 Doppelblatt: 32,5 x 19,5 cm. Handschriftlicher Vertrag zu einer gräflichen Anordnung zwischen Christoph Ludwig I. Graf zu Stolberg-Stolberg und einem Zimmermann über auszuführende Arbeiten im Berg- und Hüttenwesen in der Region Stolberg/Harz "zwischen hier und rechter Johannis" vom 30. März 1700: "Auf gnädigsten Befehl des hochgebohrenen Grafen und Herrn, Herrn Christoph Ludwigs Grafens zu Stolberg, Königstein, Rochefort, Werningerode und Hohenstein, Herrn zu Epstein, Münzenberg, Breuberg, Aigmont, Bohra und Klettenberg mit Meister Andreas Warlichen, Zimmermann von [...]" sei "folgender Contract gefertigt und vollzogen worden: Es verspricht nehmlich itztgenannter Meister Warlich, auf hocherweldtes s[ei]n hochgräfl[iches] [...] gnädiges Begehren an den hohen Ofen ein volkommenes Hammer und Hüttenwergt zwischen hier und rechter Johannis (gemeint ist wohl der Bereich zwischen Stolberg und der bei Schwenda gelegenen, 1687 als hoffnungslos aufgegebenen "St. Johanniszeche"), wenn er nicht gehindert würde, zufertigen, und zwarten die Hütte von neunzehen Sparren, das Geschütze, den Waßerkasten vorm Beich, samt dem Gerinne und weß hirzu gehörig, zumachen, den Hüttengraben mit Holz aus dem Grunde aufzuführen, das Hammergerüste, alß Bande, Ziegel durch die Grundhölzer, Forderseulen, Zeutel, Schlüßel und alles volkommen zu verfertigen und nebst dem Hammerstock zusetzen, Hammerwelle anzubringen, ein Hammerbad von eilf Schuhen, ein Blasbad [...], eine Blaßwelle [...]. So versprechen S[ei]n[e] hochgräfl[iche] Gnad[en] die dazu geforderte materialia anzuschaffen, benöthigte Handlangung beym Zuthun zu leisten, auch vor Mauerwerk, Graben aufwerfen und Schutt führenzulassen [...] ohne des Zimmermannskosten auch ihm vor solches Werk in allem und vor alles fünfundsechzig Thaler und eine Wildhaut reichen zulassen womit auch derselbe zufrieden und solches Werk [...] versprochen; deswegen und zu beyderseits Versicherung dieses zweyfach mundiret und volzogen worden Actum ut Supra". - Auf der zweiten Seite unten links mit dem handschriftlichen Zusatz des zuständigen Kanzlei- und Kammerrats: "Theophilus Friedrich Werner Secret: auf gnädigsten Befehl solches unterschrieben" sowie daneben die eigenhändige Monogrammsignatur von Theophilus Friedrich Werner ("FTW"). Zwei Prägewappen (Schild mit Stolberger Hirsch). Auf dem zweiten Blatt mit der handschriftlichen Notiz: "Auf drüben stehenden Lohn seyend gezahlet [...], den 30. Marty 1700". - - - Christoph Ludwig I. zu Stolberg-Stolberg (1634-1704) war seit 1684 regierender Graf der zum Kurfürstentum Sachsen gehörigen Grafschaft Stolberg-Stolberg. In der Region wurde im Auftrag der Grafen zu Stolberg zeitweilig reger Bergbau betrieben. Insbesondere die Silbergewinnung war hier, vor allem am Ende des 17. und in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, sehr bedeutungsvoll. Mit der Münzprägung aus dem gewonnenen Silber begründete die Grafschaft zeitweilig sowohl den Wohlstand der Stadt, als auch der Stolberger Grafen. Nach der Errichtung eines Bergamts 1692 in Stolberg, mutete bzw. bebaute man in der Region zwischen Stolberg und Schwenda um 1700 insbesondere unter anderem die Gruben "Graf Johann Martin", "Hoffnung Gottes", "Graf Carolus", "Graf Christoph Ludwig", "Fürstin Louise Christina", "Ömler" sowie "Wille Gottes". Theophilus Friedrich Werner war gräflicher Kanzlei- und Kammerrat der Grafschaft. - - - Vormals gefaltet. In sehr guter Erhaltung. Historisch bedeutsamer Baustein der zum Teil nur lückenhaft bekannten Bergbau-Geschichte in der Region Stolberg.
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